Jusletter 18. August 2003
Liebe Leserin Lieber Leser
Im Jusletter vom 30. Juni 2003 haben wir über den Fall Maxem gegen Maxem, der vom I. Zivilsenat des dt. Bundesgerichtshofs entschieden wurde, orientiert (http://www.weblaw.ch/jusletter/Artikel.asp?ArticleNr=2496). Der Fall hat eine - nicht für alle gleich - amüsante Wendung genommen (http://www.weblaw.ch/jusletter/Artikel.asp?ArticleNr=2607).
Wir freuen uns, Ihnen neben diversen sehr aktuellen Beiträgen die Publikation von Dr.iur. Patrick Hunger (Informatikgestützte Transaktionsüberwachung und Geldwäschereiprävention: Eine informationelle Betrachtung) zur Kenntnis zu bringen.
Mit freundlichen Grüssen
Franz Kummer Mit-Herausgeber Jusletter
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8. Haftpflicht- und Versicherungsrechtstagung
4. September 2003, Universität St. Gallen, Audimax
Tagungsleitung: Prof. Dr. Alfred Koller
- Regress beim Rentenschaden (Peter Beck)
- Standortbestimmung im schweizerischen Produktehaftpflichtrecht (Evelyne Bernasconi-Mamie)
- IV-Revision und Schadensliquidation (Gion Pieder Casaulta )
- Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Übersicht zur internationalen Schadenregulierung (Martin Metzler )
- Haftpflichtrisiken bei Geschäftsbeziehungen mit den USA (Vito Roberto )
- Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens (Adrian Rufener )
- Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht (Hans Peter Walter )
Weitere Informationen
Anmeldung: www.ivwhsg.ch/hvr/index_hvr.htm oder Tel. 071 243 40 43 / E-Mail: sabine.manz@unisg.ch
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Tagung für Informatik und Recht 2003
Die fünfte Tagung für Informatik und Recht unter dem Titel «Recht und Rechtsdaten - Anspruch und Wirklichkeit» findet am Freitag, 29. August 2003 im Berner Rathaus statt. Detaillierte Angaben finden Sie auf der Homepage www.rechtsinformatik.ch.
Journées d´informatique juridique 2003
La cinquième édition des journées d´informatique juridique «Droit et données juridiques - entre ambition et réalité» aura lieu le vendredì 29 août 2003, à l´hôtel du gouvernement (Rathaus) de Berne. Pour des plus amples informations, visitez le site www.informatiquejuridique.ch.
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Wissenschaftliche Beiträge |
Informatikgestützte Transaktionsüberwachung und Geldwäschereiprävention: Eine informationelle Betrachtung
Transaktionen i.S. geldwäschereitechnischer Realisierungshandlungen sind lediglich Fäden, unspezifische Verbindungen, deren Risiko ausschliesslich im (Gesamt-)Muster, in der Infrastruktur der Geldwäscherei erkannt und qualifiziert werden kann. Entsprechend vermag die - durch die EBK - in Art. 12 GwV EBK eingeführte informatikgestützte Transaktionsüberwachung, welche insbesondere lediglich linear und intraorganisational strukturiert ist, keinen «wesentlichen» Beitrag zu Geldwäschereibekämpfung zu leisten; der erhebliche (individuelle) finanzielle Aufwand steht daher in keinem ausreichenden Verhältnis zum (Geldwäscherei-)Präventionspotenzial. Dr. iur. Patrick Hunger
Das Informationsrecht ehemaliger Verwaltungsräte
Ein aus seinem Amt geschiedener Verwaltungsrat hat nachträglich keinen Anspruch mehr auf Einblick in den Geschäftsbericht der Aktiengesellschaft. Das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich auch für den Bericht über ein Geschäftsjahr, während dessen er dem Verwaltungsrat noch angehört hatte.
Markus Felber
Was ist erheblicher Gewinn?
Wer durch gewerbsmässigen Handel mit Betäubungsmitteln 10 000 Franken oder mehr verdient, hat laut einem neuen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts einen «erheblichen Gewinn» erzielt. Das hat zur Folge, dass ein schwerer Fall vorliegt, der mit Zuchthaus oder Gefängnis nicht unter einem Jahr sowie allenfalls mit einer Busse von bis zu einer Million Franken geahndet wird.
Markus Felber
Ausschluss der Hobbybauern
Die Bestimmung in der Raumplanungsverordnung, wonach Bauten und Anlagen für die Freizeitlandwirtschaft in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform sind (Art. 34 Abs. 5), entspricht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts dem Sinn der verfassungsmässigen Ordnung und dem Raumplanungsgesetz.
Markus Felber
Verweigerte Anhörung des BCV-Generaldirektors
Die am 29. Januar erfolgte fristlose Entlassung des Generaldirektors der Banque Cantonale Vaudoise (BCV), Ralph Ziegler, war - wie zuvor seine Ernennung - ein behördlicher Akt des Staatsrats. Das geht aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts vom 29. Juli dieses Jahres hervor, worin der Waadtländer Kantonsregierung eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vorgeworfen wird (vgl. NZZ vom 8. 8. 03).
Markus Felber
Convention franco-suisse de double imposition
Une décision ministérielle française du 17 septembre 1993 avait introduit une procédure simplifiée en vue de l'application directement réduite au taux conventionnel de la retenue à la source française sur les dividendes ainsi que du remboursement de l'avoir fiscal en faveur de personnes non résidentes de France. Par décision amiable du 6 août 2003, les autorités compétentes françaises et suisses ont décidé que cette procédure serait également applicable aux personnes physiques résidentes de Suisse qui souhaitent l'utiliser au titre des paiements non échus.
Jurius
maxem.de - Streit gewonnen, Domain verloren
Nachdem der RA Maxem im Streit um unter anderem die Webadresse maxem.de nach zwei Fehlschlägen vor Kölner Gerichten doch noch vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg erstritt, aufgrund dessen der Domain-Inhaber die Domain freigeben musste, nahm das Schicksal der Domain seinen Lauf - zu Ungunsten des RA Maxem. Denn der hatte vergessen, einen Dispute-Eintrag bei DENIC einzureichen. Als die Domain vom Inhaber freigegeben wurde, registrierte sie ein anderer - mit Namen Maxem.
Daniel Dingeldey
Kampf gegen Internet-Kriminalität
Bei der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) sind seit Betriebsbeginn im Januar deutlich mehr verdächtige Inhalte gemeldet worden als erwartet. Pro Monat treffen rund 500 Meldungen ein. Bis Anfang August wurden 41 Verdachtsfälle an die Kantone weitergeleitet. In den meisten Fällen sind die Ermittlungen noch am laufen. Die Reaktionen aus den Kantonen auf die Arbeit von KOBIK sind positiv.
Jurius
Einsatz von «stillen SMS» für die Fahndung «unverzichtbar»
Der Einsatz von sogenannten «stillen SMS» im Mobilfunk zur Ermittlung des ungefähren Standorts einer Zielperson ist als unverzichtbares Hilfsmittel für Ermittlungs-, Fahndungs- und Observationszwecke zu bewerten. Dies erklärt die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (15/1448) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/1384).
Jurius
Regulierungsbehörde stellt Suchmaschine zu (0)900er Rufnummern ins Netz
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) [Deutschland] hat eine neue Suchmaschine zu (0)900er «Premium Rate» Rufnummern auf ihrer Internetseite (www.regtp.de) eingerichtet. Die Verbraucher können mit dieser Suchmaschine jetzt direkt den Zuteilungsnehmer der jeweiligen (0)900er Rufnummer und dessen Anschrift in Erfahrung bringen.
Jurius
Übernahmekammer EBK bestätigt Empfehlung der Übernahmekommission i.S. Zimmer/InCentive
Die Übernahmekammer der EBK bestätigt mit Verfügung vom 15. August 2003 die Empfehlung III der Übernahmekommission i.S. Zimmer/InCentive vom 2. Juli 2003 und nimmt einzelne Präzisierungen vor, insbesondere bezüglich der Mitwirkungsrechte der beiden Anbieter und der Bewertung des Net Asset Value der InCentive.
Jurius
Die WEKO prüft die Beteiligungserhöhung von Ringier an Le Temps
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 7. August 2003 beschlossen, das Zusammenschlussvorhaben, welches es Ringier erlauben soll die eigene Beteiligung an der Verlagsgesellschaft von Le Temps (Le Temps SA) zu erhöhen und damit in Kooperation mit Edipresse die gemeinsame Kontrolle über die Le Temps SA auszuüben, einer vertieften Prüfung zu unterziehen.
Jurius
MWST: Treu und Glauben; Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorsteuer; Verfahrenskosten
Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 23. April 2003 bezüglich Art. 9 BV, Art. 2 ZGB, Art. 59 Abs. 1 Bst. a MWSTV und Art. 68 Abs. 1 MWSTG
Jurius
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustellung einer Sammelklage (Napster)
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 25. Juli 2003 im Wege der einstweiligen Anordnung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt, die vor einem US-amerikanischen Gericht eingereichte Schadensersatzklage einer Gruppe US-amerikanischer Musikautoren- und Verlage der Beschwerdeführerin (Bf), der Bertelsmann AG, in Deutschland zustellen zu lassen.
Jurius
Book's Inn |
Der Online-Bücherladen von Weblaw in Kooperation mit Bücher Balmer
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