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Jusletter 11. August 2003

Liebe Leserinnen und Leser

Die Diskussion rund um die Einbürgerungsentscheide geht weiter. Die Meinungen sind kontrovers. In der heutigen Ausgabe äussern sich gleich drei Autoren zum Thema:

  • Das Bundesgericht zwischen Recht und Macht (Markus Felber)
  • Richterstaat contra Demokratie (Gregor Rutz)
  • Rekursrecht bei Einbürgerungen nicht neu (Christoph Wehrli)

Dr. Benedikt Sutter orientiert über das Kreisschreiben vom 25. Juli 2003 betreffend die Anforderungen an die Nationalität und den Wohnsitz im Gesellschaftsrecht. PD Dr. iur. Thomas Gächter bespricht in seinem Beitrag die Dissertation von Urs Müller (Die materiellen Voraussetzungen der Rentenrevision in der Invalidenversicherung). Die weiteren Beiträge ersehen Sie aus der untenstehenden Übersicht.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter

Übrigens:

Aussichten bis Samstag:
Alpennordseite 
Am Mittwoch grössere Quellwolken, gegen Abend und in der Nacht auf Donnerstag vor allem in den Bergen Gewitter. Dann bis Samstag wieder sehr sonnig, nur am Freitag leicht erhöhte Gewitterneigung. Mit 30 °C bis 32 °C etwas «kühler».  [!]
[...] 11.08.2003, 12.00 Uhr, Marco Stössel, SF DRS/Meteo


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Tagung für Informatik und Recht 2003

Die fünfte Tagung für Informatik und Recht unter dem Titel «Recht und Rechtsdaten - Anspruch und Wirklichkeit» findet am Freitag, 29. August 2003 im Berner Rathaus statt. Detaillierte Angaben finden Sie auf der Homepage www.rechtsinformatik.ch.

Journées d´informatique juridique 2003

La cinquième édition des journées d´informatique juridique «Droit et données juridiques - entre ambition et réalité» aura lieu le vendredì 29 août 2003, à l´hôtel du gouvernement (Rathaus) de Berne. Pour des plus amples informations, visitez le site www.informatiquejuridique.ch.




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«Legal English & Introduction to American Law» – Neuer Intensivkurs an der Zürcher Hochschule Winterthur

Nach der im Januar 2002 erfolgreich lancierten Einführung des europäisch ersten Nachdiplomkurses für Paralegals ergänzt die Zürcher Hochschule Winterthur ihr juristisches Weiterbildungsangebot um einen attraktiven Intensivkurs.

Der gemeinsam mit dem Europa Institut an der Universität Zürich angebotene Kurs «Legal English & Introduction to American Law» bietet juristisch interessierten Praktikerinnen und Praktikern einen Einstieg in die englische Rechtssprache und das US-amerikanische Rechtssystem. Am Ende des zweimonatigen Intensivkurses beherrschen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl mündlich als auch schriftlich die wichtigsten Ausdrücke und Redewendungen der englischen Fachsprache und haben sich grundlegende Kenntnisse des US-amerikanischen Rechtssystems erworben.

Der Intensivkurs dauert vom 12. September bis 14. November 2003 und findet jeweils Freitag Nachmittag in Winterthur statt. Der Kurs wird in englischer Sprache geführt. Weitere Informationen zum Ausbildungsangebot und den Kursbroschüren erhalten Sie unter www.zhwin.ch/departement-w/zwr/legalenglish.php oder beim Kurssekretariat, Telefon 052 267 76 57.





 Rezensionen

«Alles fliesst» - Rezension

Die Arbeit Urs Müllers zu den materiellen Voraussetzungen der Rentenrevision in der Invalidenversicherung beleuchtet ein dogmatisch anspruchsvolles und praktisch relevantes Institut des schweizerischen Sozialversicherungsrechts. Die Möglichkeit, eine Invalidenrente bei einer Veränderung des Invaliditätsgrads anzupassen, kann auch im weiteren Zusammenhang mit der gegenwärtigen Polemik um den angeblich häufigen Missbrauch der Invalidenversicherung als bewährtes Korrektiv verstanden werden.

PD Dr.iur. Thomas Gächter



 Kurzbeiträge

Partielle Liberalisierung der Ausländervorschriften betreffend Verwaltungsräte

Mit Kreisschreiben vom 25.7.2003 hat das Eidgenössische Handelsregisteramt die kantonalen Handelsregisterbehörden angewiesen, Art. 708 OR betreffend Nationalität und Wohnsitz der Mitglieder des Verwaltungsrats von Aktiengesellschaften ab sofort «staatsvertragskonform» auszulegen. Aufgrund der Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft sowie mit den EFTA-Staaten sind nun EU- und EFTA-Bürger im Rahmen von Art. 708 OR Schweizer Bürgern gleichgestellt. Das (kumulative) Wohnsitzerfordernis gilt weiterhin und soll auch im Rahmen der geplanten Gesetzesrevision beibehalten werden.

Dr. Benedikt Suter



Das Bundesgericht zwischen Recht und Macht 

Die zwei Bundesgerichtsurteile zum Verfahren der Einbürgerung (NZZ 10.7.03) sind im Palais auf Mon Repos kritisch, wenn auch meist zustimmend gewürdigt worden. Geargwöhnt wird, dass die Konsequenzen der ziemlich rechtstechnisch begründeten und ineinander verzahnten beiden Entscheide erst in Jahren absehbar sein könnten.

Markus Felber



Richterstaat contra Demokratie

Mit den jüngsten Urteilen in Sachen Bürgerrechtserteilung hat das Schweizerische Bundesgericht schwerwiegende politische Entscheide getroffen: Mit dem Verbot von Urnenabstimmungen über Einbürgerungen und mit der Erklärung, die Emmener Abstimmung sei verfassungswidrig verlaufen, wurde die Bundesverfassung völlig neu interpretiert.

Gregor Rutz



Rekursrecht bei Einbürgerungen nicht neu

Die SVP will am 13. September über die Lancierung einer Initiative beschliessen, wonach ablehnende Einbürgerungsentscheide von Gemeinden nicht anfechtbar sind. In der Kompetenzzuweisung sollen die Gemeinden frei sein. Die Forderungen richten sich nicht nur gegen die Bundesgerichtsurteile über rechtsstaatliche Anforderungen, sondern auch gegen funktionierende Regelungen in mindestens sieben Kantonen.

Christoph Wehrli



Horizontale Eigentumsabgrenzung

Im Streit zwischen den Eigentümern zweier übereinander liegender Terrassenwohnungen hatte das Bundesgericht die Frage zu klären, wem die horizontale Konstruktion zwischen der Terrasse der oberen Wohnung und dem genau darunter liegenden Wohnzimmer der unteren Wohnung gehört.

Markus Felber



Besuchsrecht bei Entführungsgefahr

Das Bundesgericht hat die Berufung eines Vaters abgewiesen, dem die zuständige Vormundschaftsbehörde unter anderem wegen Entführungsgefahr jedes Besuchsrecht bei seinem gut dreijährigen Sohn verweigert hat.

Markus Felber



Keine Prozesse im Namen von Verstorbenen

Da die Persönlichkeit mit dem Tod endet (Art. 31 Abs. 1 des Zivilgesetzbuchs), kann niemand als Vertreter eines Verstorbenen in dessen Namen einen Prozess führen. An dieser Rechtsprechung hält das Bundesgericht in einem neuen Urteil fest. Das Gericht lehnt es ab, die deutsche Theorie des postmortalen Persönlichkeitsschutzes zu übernehmen.

Dr. iur. Franz Zeller



Gemeinsamer Haushalt über 800 Meter Distanz?

Wer seine hilflose Mutter betreut, die in einer Entfernung von 800 Metern wohnt, kann laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) keine Betreuungsgutschrift der AHV beanspruchen, weil von gemeinsamem Haushalt keine Rede sein kann.

Markus Felber



IV-Rente um 30 Prozent gekürzt

Leistungen der Unfallversicherung und der Invalidenversicherung können gekürzt werden, wenn ein Unfall anlässlich der Begehung eines Vergehens oder eines Verbrechens passiert ist (BGE 120 V 227 E. 2c). Diese Regelung spielt laut einem neuen Urteil der Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auch dann, wenn der Richter von einer Bestrafung abgesehen hat, weil der Verunfallte durch die Folgen seiner Tat schwer betroffen ist.

Markus Felber



Tod eines Arbeitskollegen

Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat die Beschwerde des Mitarbeiters einer Kehrichtverwertungsanlage gegen die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) abgewiesen. Während einer von ihm geleiteten Schicht war 1999 ein Arbeitskollege in einen Brennofen gestürzt und gestorben. Nach dem tragischen Unfall war der Schichtführer während längerer Zeit arbeitsunfähig. Danach arbeitete er nicht mehr als Schichtführer, sondern gegen eine geringere Entlöhnung als Platzwart. Die Suva verweigerte dem Schichtführer im Zusammenhang mit dem schrecklichen Ereignis finanzielle Leistungen. Nach Ansicht der Suva lag beim Schichtführer im juristischen Sinn kein Unfall vor.

Dr. iur. Franz Zeller



Auskunftspflicht im Schadensfall

Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, im Schadensfall der Versicherung Auskünfte zu erteilen, die dieser einen Rücktritt vom Vertrag ermöglichen sollen, weil seinerzeit beim Abschluss des Vertrags wesentliche Informationen nicht angezeigt worden waren (Art. 6 Versicherungsvertragsgesetz).

Markus Felber



(Noch) keine Umweltlotterie

Noch immer kein grünes Licht oder vielleicht sogar endgültig Rot für die Lotterieprojekte des Trägervereins Lotterie Umwelt und Entwicklung: Das Bundesgericht hat einstimmig eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Interkantonalen Landeslotterie gutgeheissen und ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben, das dem Trägerverein die Bewilligung zugesprochen hatte, die ihm zuvor vom Regierungsrat verweigert worden war.

Markus Felber



Swiss Paralegal Association - ein neuer Berufsverband stellt sich vor

Was sind Paralegals? In den USA sind sie seit Jahrzehnten bekannt – und für die Rechtspraxis längst unentbehrlich geworden. Doch was weiss man über sie in der Schweiz? Fest steht immerhin, dass es sie zunehmend auch hier gibt. Unbestreitbar ist weiter, dass Paralegals auch hierzulande wesentlich zur Effizienzsteigerung in Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen, Patentanwaltsbüros, Verbandssekretariaten und staatlichen Behörden beitragen können. Auch in der Schweiz steigt der Bedarf nach juristisch geschulten Assistentinnen und Assistenten, welche Juristinnen und Juristen entlasten und wirksam unterstützen.

Laurence Zehnder



SchKG-Expertengruppe nach Swissair Grounding eingesetzt

Als Folge des «Groundings» der Swissair hat das Bundesamt für Justiz eine Expertengruppe eingesetzt. Diese soll überprüfen, ob das Nachlassverfahren nach Art. 293 ff. SchKG einer Revision unterzogen werden soll und gegebenenfalls entsprechende Revisionsvorschläge unterbreiten.

Jurius



 Rechtsprechung

SRK-Entscheid zur MWST: Verzugszins 

Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 8. April 2003 bezüglich Art. 38 Abs. 2 MWSTV

Jurius



Haftung eines Forenbetreibers für eingestellte Beiträge

In casu sei der Forenbetreiber nicht verpflichtet gewesen, die von ihm übermittelten bzw. in seinen Foren gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Liege nämlich kein Zueigenmachen der Inhalte vor, treffe ihn nach § 11 Nr. 1 TDG erst nach Kenntniserlangung von den Inhalten eine Überprüfungspflicht. Ausserdem, so das Landgericht Köln (Urteil 28 O 627/02), seien die veröffentlichten Inhalte nicht rechtswidrig gewesen. Damit entfalle auch der Unterlassungsanspruch.

Jurius




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