Jusletter
 
 


Jusletter 21. Juli 2003

Der Steuermann lügt, der Kapitän ist betrunken
Und der Maschinist in dumpfe Lethargie versunken,
Die Mannschaft lauter meineidige Halunken,
Der Funker zu feig` um SOS zu funken.
Klabautermann führt das Narrenschiff
Volle Fahrt voraus und Kurs auf`s Riff.
(Aus: Reinhard Mey, Das Narrenschiff)

Ein Arbeitnehmer hatte in Deutschland u.a. diesen Text als Rundmail an seine Mitarbeiter geschickt, obwohl der Versand von E-Mails an alle Unternehmensangehörigen ausdrücklich verboten war. Das Arbeitsgericht Wiesbaden erachtete dies mit Urteil vom 2. Mai 2001 (3 Ca 33/01) als zulässigen Grund für eine fristlose Kündigung. «Der Text [...] beleidigt und verunglimpft nicht nur die Geschäftsführung der Beklagten, sondern auch die gesamte übrige Mitarbeiterschaft («Der Steuermann lügt, der Kapitän ist betrunken - Kündigung wegen beleidigender E-Mail»).

Rechtsanwältin Nicole Beranek Zanon kommentiert das Domain-Namen-Urteil des Bundesgerichts in Sachen «tonline.ch» v. die Marke «T-online» («(Unterlassene) Bindestriche im Domain-Namen beseitigen die Verwechslungsgefahr nicht»).

Im Beitrag «Latein als Fachsprache - Fossil oder notwendiger Baustein für ein gemeinsames europäisches Rechtsverständnis» erörtert Dr. Michaela Reinkenhof die Stellung der lateinischen Sprache in der europäischen Rechtswissenschaft.

Paul Andermatt befasst sich mit dem «Aufsichtsverfahren im Fernmeldebereich (2001-2003)» (bzw. «Les procédures de surveillance dans le domaine des services de télécommunications (2001-2003)»).

Mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Woche und

den berner Gurten-Festival-Gängern Erholung wünschend

Nils Güggi

Koordination Jusletter


 Information / Impressum

Jusletter ist eine juristische Fachpublikation. Impressum
Um die einzelnen Artikel im Volltext zu lesen, brauchen Sie nur auf den jeweiligen Titel zu klicken. Die Artikel in Jusletter sind über einen Zitiervorschlag, Randziffern und einmaliger Internetadresse zitierfähig.
Anzahl E-Mail-Empfänger: 11´842
Auskunft/Anzeigenkontakt: info@weblaw.ch Tel: 031 398 80 98
Archiv aller Jusletter E-Mails



 In eigener Sache

Als Empfänger haben Sie die Wahl, wie die Jusletter E-Mail dargestellt wird:

Die Einstellungen ändern Sie mit Ihrem persönlichen Passwort unter:

www.weblaw.ch/members/abo1.asp         HTML E-Mail     

 




 Wissenschaftliche Beiträge

Latein als Fachsprache - Fossil oder notwendiger Baustein für ein gemeinsames europäisches Rechtsverständnis

Unter europäischem Aspekt ist es sinnvoll, die lateinische Fachsprache neu zu beleben. Die lateinische Sprache hat eine lange europäische Tradition und wurde auch als Kirchensprache zu einem geistigen Band des Mittelalters. Heutzutage bildet die lateinische Sprache nicht nur ein Substrat moderner Fremdsprachen, sondern auch nach wie vor ein Medium der Kommunikation in der europäischen Rechtswissenschaft und -praxis. Dies verdeutlicht ein Blick auf nationale und europäische Rechtsprechung und Literatur.

Dr. Michaela Reinkenhof



 Rechtsprechung

Der Steuermann lügt, der Kapitän ist betrunken - Kündigung wegen beleidigender E-Mail

Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn ein Arbeitnehmer eine metaphorisch verschlüsselte beleidigende E-Mail an alle Mitarbeiter versendet, obwohl der Versand von E-Mails an alle Unternehmensangehörigen ausdrücklich verboten ist. So hat es das Arbeitsgericht Wiesbaden im Urteil (3 Ca 33/01) vom 2. Mai 2001 entschieden.

Jurius



Urteil des Bundesgerichts zu «tonline.ch» - jugement du Tribunal fédéral suisse dans la cause «tonline.ch»

Les litiges concernant la protection des noms de domaines font désormais partie du paysage du droit de l´Internet. Dans son jugement du 19 mai 2003, le Tribunal fédéral apporte une précision supplémentaire en accordant également la protection des signes typographiques inclus dans une marque protégée. Ainsi, une entreprise suisse de télécommunications qui avait réservé des noms de domaine ne différant de sa concurrente que par l´absence d´un tiret se voit contrainte de les restituer vu le risque de confusion auprès du public. Il s´agit d´un Arrêt non destiné à la publication au recueil officiel.

Jurius



 Kurzbeiträge

(Unterlassene) Bindestriche im Domain-Namen beseitigen die Verwechslungsgefahr nicht

Die neuste Entscheidung des Bundesgerichts zu Domain-Namen in Sachen «tonline.ch» hält fest, dass das Weglassen eines Bindestriches keinen genügenden Abstand zur Marke «T-online» herzustellen vermag.

Nicole Beranek Zanon



Les procédures de surveillance dans le domaine des services de télécommunications (2001-2003)

Le droit suisse des télécommunications vise à garantir aux particuliers et aux milieux économiques des services variés, avantageux et de qualité, grâce à une concurrence à la fois juste et efficace. A cet effet, la législation impose diverses obligations aux fournisseurs de services de télécommunication (FST), tout en leur octroyant de nombreux droits par rapport à l´État ou à d´autres fournisseurs. Dans ce contexte, la surveillance des FST est un instrument important car elle permet d´appliquer ces droits et ces obligations, et donc d´atteindre les buts fixés par le législateur.

Paul Andermatt



Aufsichtsverfahren im Fernmeldebereich (2001-2003)

Ziel der schweizerischen Fernmeldeordnung ist die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit vielfältigen, preiswerten und qualitativ hochstehenden Fernmeldediensten. Mittel dazu ist ein fairer und wirksamer Wettbewerb. Um dieses Ziel erreichen zu können, auferlegt die Gesetzgebung den Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) die verschiedensten Pflichten und gewährt ihnen auch vielfältige Rechte gegenüber dem Staat oder andern Anbieterinnen. Ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung dieser Rechte und Pflichten und damit zur Erreichung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele ist die Aufsicht über die FDA.

Paul Andermatt



Akten und Laptop geklaut

Verpasst ein Rechtsanwalt eine Beschwerdefrist, weil er sich die Akten und den Laptop mit der darauf gespeicherten Beschwerdeschrift aus seinem Auto stehlen lässt, kommt laut einem Urteil des Bundesgerichts eine Wiederherstellung der Frist nicht in Frage (Art. 35 Bundesrechtspflegegesetz).

Markus Felber



Verhalten der SLT-Revisoren keine Schadenursache

Das Bundesgericht hat die schriftliche Begründung des Urteils zur gescheiterten Klage gegen drei ehemalige Revisoren der Spar- und Leihkasse Thun (SLT) bekanntgegeben. Die SLT war verschiedene Klumpenrisiken eingegangen, überschuldete sich und wurde im Oktober 1991 auf Verfügung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) geschlossen.

Dr. iur. Franz Zeller



MWST: überarbeitetes Merkblatt Nr. 23 betreffend Gesellschafterbeiträge, Beiträge Dritter und Beiträge im Sanierungsfall

Das vorliegende Merkblatt stellt eine überarbeitete Version dar, welche das Merkblatt Nr. 23 vom 31. Juli 2002 betreffend Beiträge im Sanierungsfall ersetzt, und gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (1. Juli 2003). La présente notice constitue une version remaniée qui remplace la notice n° 23 du 31 juillet 2002 concernant les contributions à des fins d´assainissement et qui est valable à partir de sa publication (1er juillet 2003). Il presente promemoria costituisce una versione aggiornata che sostituisce l´edizione del 31 luglio 2002 concernente i contributi in caso di risanamento ed è valido a partire dalla sua pubblicazione (1° luglio 2003).

Jurius



Korruptionsverdacht an der ETHL Lausanne

Die Bundesanwaltschaft führt seit dem 16. Mai 2003 in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei und der Kriminalpolizei des Kantons Waadt gerichtspolizeiliche Ermittlungen, unter anderem gegen einen Bundesangestellten an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL) wegen Verdachts auf passive Bestechung (Art. 322quater StGB) und ungetreue Amtsführung (Art. 314 StGB).

Jurius



Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über das Forschungsabkommen CH - EU

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Erneuerung des bilateralen Abkommens über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit konnten am 16. Juli 2003 in der Substanz erfolgreich abgeschlossen werden. Das neue Abkommen ermöglicht Schweizer Forschenden ab dem 1. Januar 2004 die Vollbeteiligung am 6. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union.

Jurius



Verhandlungsbeginn zur Ausdehnung des bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU in Brüssel

In Brüssel hat am 16. Juli 2003 die erste Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten stattgefunden. Vorgängig zog der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU eine positive Bilanz über das erste Jahr seit Inkrafttreten des Abkommens über den freien Personenverkehr.

Jurius



Décision de l´AIEP sur une satire religieuse à la radio

L´Autorité indépendante d´examen des plaintes en matière de radio-télévision (AIEP) a majoritairement rejeté une plainte dirigée contre «La Soupe est pleine», émission satirique hebdomadaire de la Radio suisse romande. Il était reproché à cette émission d´avoir attaqué grossièrement la foi des chrétiens.

Jurius



UBI-Entscheid zu Satire und Religion

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die wöchentlich auf Radio suisse romande ausgestrahlte Satiresendung «La Soupe est pleine» abgewiesen. Die beschwerdeführende Person hatte geltend gemacht, die Sendung verletze religiöse Gefühle.

Jurius




 Book's Inn

Der Online-Bücherladen von Weblaw in Kooperation mit Bücher Balmer



 Lawjobs

Das juristische Karriere-Zentrum von weblaw und jobpilot: www.lawjobs.ch

Senden Sie uns Ihre Anzeige. Am einfachsten per E-Mail an info@weblaw.ch 

 Weitere Informationen unter: www.lawjobs.ch




tool by zynex