Jusletter
 
 


Jusletter 14. Juli 2003

Liebe Leserinnen und Leser

 

Mit der heutigen Ausgabe möchten wir Ihnen einen weiteren Beitrag von Roman Plutschow zum Kulturgütertransfergesetz präsentieren. Es handelt sich dabei um einen überarbeiteten Beitrag aus der NZZ vom 5. Juni 2003. Weiter übermitteln wir Ihnen u.a. Kurzbeiträge aus der Feder bzw. Tastatur von Cécile Gassmann («Verbesserter Konsumentenschutz im Bereich der Mehrwertdienstenummern») und Stephane Bondallaz («Der neue Rechtsrahmen für die Domain-Namen «.ch»»).

 

Zu beachten sind insbesondere die Beiträge von Markus Felber, der sich letzte Woche den zwei Urteilen des Bundesgerichts zum Thema Einbürgerung und dem Urteil zum elterlichen Züchtigungsrecht widmete.

 

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Mit besten Grüssen

 

Nils Güggi

 

Koordination Jusletter

 

PS: Französische Beamte müssen in schriftlicher Korrespondenz neu «courriel» anstelle von «E-Mail» benutzen. Und das @-Zeichen, das im «Petit Larousse» und «Petit Robert» unter der Bezeichnung «arobase», «arrobase», «arobas» oder «arrobas» geführt wird, heisst in Frankreichs Beamtendeutsch (bzw. –französisch) «arrobe» (was eigentlich ein spanisches Gewichtsmass benennt). Im gesprochenen Französisch darf immerhin, gemäss der Commission générale de terminologie et de néologie, auch die Rede von «arobase» sein. 

 


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Innerbetriebliche Mediation und Konfliktmanagement - Spezialtraining für ausgebildete MediatorInnen, Führungskräfte und Personalfachleute

Seminarhotel Sempachersee, Nottwil LU 

Freitag, 2. April 2004 - Samstag, 3. April 2004
Donnerstag, 29. April 2004 - Samstag, 1. Mai 2004

  • Teil 1: Systemdynamik, Strukturen und Konfliktpotentiale in Organisationen: (2 Tage, Trainer Th. Flucher, Claude Rosselet)
  • Teil 2: Mediation und Konfliktmanagement: (3 Tage, Trainer F. Glasl, Th. Flucher)

Seminarleitung:  

  • Thomas Flucher: Mediator ÖBM, dipl. Ing. ETH/sia
  • Friedrich Glasl: Dr.rer.pol.habil., Universitätsdozent Salzburg, Unternehmensberater und Mediator
  • Claude Rosselet: lic. oec. HSG, Unternehmensberater

Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen

Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83
irp-ch@unisg.ch  www.irp.unisg.ch


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Aktuelle Probleme des Eherechts

Montag, 1. Dezember 2003, Hotel Intercontinental, Zürich

  • Der Einfluss der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den nachehelichen Unterhalt
  • Unterhaltsregelungen während des Getrenntlebens und im Scheidungsfall am Beispiel der Gerichtspraxis im Raum Basel
  • Schnittstellenprobleme zwischen Eheschutz und Scheidung
  • Ehepartner mit Schulden
  • Neue Tendenzen in der Gerichtspraxis zum Scheidungsrecht
  • Das Kind im Eheschutz
  • Gemeinsame elterliche Sorge - erste Erfahrungen und besondere Fragestellungen

Referierende:

Dr. iur. Christine Baltzer-Bader / Prof. Dr. iur. Andrea Büchler / Dr. iur. Urs Gloor / Dr. iur. Peter Liatowitsch / Prof. Dr. iur. Ivo Schwander / lic. iur. Rolf Vetterli / Dr. iur. Roger Weber

Kosten, Programm, Anmeldung und weitere Informationen

Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen, Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83
irp-ch@unisg.ch  www.irp.unisg.ch



 Wissenschaftliche Beiträge

Kulturgütertransfergesetz auf Abwegen?

 

Zwei Punkte haben in den Beratungen zum Kulturgütertransfergesetz zu intensiven Diskussionen Anlass gegeben, einerseits die Verjährungsfrist, während welcher ein Kulturgut einem gutgläubigen Erwerber abgefordert werden kann und andererseits die Frage der Entschädigung des gutgläubigen Erwerbers. Der Nationalrat ist in seiner Beratung im März 2003 in beiden Punkten mit äusserst knappen Mehrheiten vom bundesrätlichen Vorschlag abgewichen. Obwohl der Ständerat wieder auf den Vorschlag des Bundesrates zurückkam und der Nationalrat in der Differenzbereinigung dieser Regelung zustimmte, lohnt es sich, nochmals einen kurzen Blick auf die Problematik zu werfen.

 

Roman Plutschow



 Kurzbeiträge

Zwei Machtworte zur Einbürgerung

Das Bundesgericht hat am Mittwoch zwei für die Einbürgerung von Ausländern in Schweizer Gemeinden folgenschwere Entscheide gefällt: Die von der SVP in der Stadt Zürich eingereichte Initiative «Einbürgerungen vors Volk!» ist ungültig, weil Urnenabstimmungen über die Erteilung des Bürgerrechts grundsätzlich verfassungswidrig sind (vgl. Artikel im Zürich-Teil der NZZ vom 10. Juli 2003 (Nr. 157)). Und die Verweigerung des Bürgerrechts an sämtliche aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden Kandidaten in der Gemeinde Emmen im März des Jahres 2000 verstiess gegen das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 2).

Markus Felber



Einbürgerungsinitiative der SVP ungültig

Die von der Schweizerischen Volkspartei der Stadt Zürich eingereichte Volksinitiative «Einbürgerungen vors Volk!» ist ungültig. Das Bundesgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde der Initianten abgewiesen und einen Entscheid des Zürcher Regierungsrats bestätigt, der das Volksbegehren am 13. November 2002 für ungültig erklärt hatte. Das folgenschwere Verdikt aus Lausanne bedeutet im Klartext und für das ganze Gebiet der Schweiz, dass Urnenentscheide über Einbürgerungen verfassungswidrig sind. 

Markus Felber



Pfuschende Anwälte werden zur Kasse gebeten

Entstehen unnötige Gerichtskosten, weil einem Anwalt ein grober Fehler unterläuft, will das Bundesgericht künftig vermehrt den Rechtsvertreter selbst zur Kasse bitten und nicht mehr seinen Klienten. 

Markus Felber



Le cadre juridique pour les noms de domaine du «.ch» est en place

L´internet n´est pas un espace dans lequel le droit ne trouve pas application. Cette «maxime» vaut d´autant plus pour les noms de domaine du «.ch» depuis l´adoption, le 20 décembre 2002, de prescriptions techniques et administratives et la conclusion, le 24 janvier 2003, d´un contrat de droit administratif entre Switch à l'OFCOM. 

Stephane Bondallaz



Der neue Rechtsrahmen für die Domain-Namen «.ch»

Das Internet ist kein «rechtsfreier Raum». Diese Maxime gilt für die Domain-Namen «.ch» insbesondere, seit am 20. Dezember 2002 technische und administrative Vorschriften verabschiedet und am 24. Januar 2003 ein verwaltungsrechtlicher Vertrag zwischen Switch und dem BAKOM abgeschlossen wurde. 

Stephane Bondallaz



Amélioration de la protection des consommateurs dans le domaine des numéros à valeur ajoutée

Afin de lutter contre les abus dans le domaine des numéros à valeur ajoutée, les noms des titulaires de ces numéros sont dorénavant publiés (depuis le 1er avril dernier). Jusqu’ici, les recours déposés par divers titulaires de numéros à l'encontre de cette mesure n'ont été acceptés ni par la Commission de recours (Reko UVEK), ni par le Tribunal fédéral. 

Cécile Gassmann



Verbesserter Konsumentenschutz im Bereich der Mehrwertdienstenummern

Als Mittel zur Bekämpfung der Missbräuche im Bereich der Mehrwertdienstenummern werden seit dem 1. April die Namen der Inhaberinnen dieser Nummern veröffentlicht. Den hiergegen von verschiedenen Nummerninhaberinnen gerichteten Beschwerden war bislang weder vor der Rekurskommission (Reko UVEK) noch vor dem Bundesgericht Erfolg beschieden.

Cécile Gassmann



Revision DSG, Personenidentifikator und Vaterschafstests u.a. - Tätigkeitsbericht 2003 des EDSB 

Die Revision des Datenschutzgesetzes, die Bestrebungen zur Einführung eines schweizerischen Personenidentifikators, die heimlichen Vaterschaftstests sowie die allfällige Einführung von biometrischen Merkmahlen in Ausweispapiere beschäftigten den EDSB im letzten Jahr. Anbei wird u.a. das Résumé zum Tätigkeitsbericht 2003 des Eidg. Datenschutzbeauftragten im Volltext wiedergegeben. 

Jurius



Ohrfeige - Züchtigung oder Straftat?

Wer einem Kind regelmässig in erzieherischer Absicht Ohrfeigen und Fusstritte in den Hintern verabreicht, kann sich nicht auf ein elterliches Züchtigungsrecht berufen und ist folglich wegen Tätlichkeit zur Verantwortung zu ziehen. 

Markus Felber



Schlussstrich in Schändungsprozess

Es bleibt bei zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher Ausnützung einer Notlage (Art. 191 und 193 Strafgesetzbuch) für den früheren Geschäftsleiter des zürcherischen Blauen Kreuzes. 

Markus Felber



Teurer Mundraub

Das Bundesgericht hat eine Busse von 100 Franken bestätigt, zu der das Berner Obergericht eine Köchin verurteilt hatte, weil sie Lebensmittel im Wert von 15 Franken mit sich nach Hause nehmen wollte. Zur relativ geringfügigen Geldstrafe für den Mundraub kommen Verfahrenskosten und Parteikosten im Gesamtbetrag von über 11´000 Franken hinzu. 

Markus Felber



Streit um einen noblen Namen

Ein nicht alltäglicher Streit um den Namen der 1998 im Alter von 100 Jahren verstorbenen Adélaïde de Marval ist zugunsten ihres familienfremden Ziehsohns ausgegangen. Das Bundesgericht hat den beiden zwar vor fast 30 Jahren die Adoption verweigert, schützt nun aber die damalige Namensänderung vor innerfamiliärer Anfechtung. 

Markus Felber



Frührente wider Willen

Wird das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt aufgelöst, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine reguläre oder vorzeitige Pensionierung hat, stehen dem Versicherten keine Austrittsleistung mehr zu, sondern einzig die vorgesehenen Altersleistungen. 

Markus Felber



Freispruch in Schweizer Geldwäscherei-Fall

Das Bundesgericht hat im bisher grössten Schweizer Geldwäscherei-Fall den vom Zürcher Obergericht ausgefällten Freispruch für den ehemaligen SBG-Kadermann Josef Oberholzer (NZZ vom 4. 6. 02) bestätigt und damit einen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen. 

Markus Felber



Verdacht auf Betrug und Geldwäscherei bei Time-Sharing-Verträgen

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ermittelt in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei wegen Verdachts auf Betrug und Geldwäscherei bei Verträgen über Teilzeiteigentum bei Immobilien, so genannten Time-Sharing-Verträgen. Ein französischer Staatsangehöriger ist am 1. Juli 2003 in Zürich verhaftet worden und befindet sich weiterhin in Haft. 

Jurius



Integrierte Finanzmarktaufsicht: Teilbericht I der Expertkommission Zimmerli

Der Bundesrat hat am 30. November 2001 eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli für die gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der Expertengruppe Finanzmarkaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt. Die Expertenkommission hat nun einen ersten Teilbericht verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. Noch offen sind die Sanktionen und eine allfällige Erweiterung der Aufsicht. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den Expertenvorschlägen und zum Gesetzesentwurf ist für den Herbst 2003 geplant. 

Jurius



Änderung des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz

Die Änderung des Bundesgesetzes über den Wehrpflichtersatz tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Die vom Bundesrat beschlossene Änderung bringt einerseits eine Rücknahme der Ersatzpflichtdauer, verbunden mit einer Anpassung des Abgabesatzes. Anderseits sieht sie eine Angleichung des Veranlagungs- und Bezugsverfahrens an das Recht der direkten Bundessteuer vor. 

Jurius



Einführung des neuen Lohnausweises verschoben

Der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), die Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden, hat beschlossen, die Einführung des auf die Steuerperiode 2004 geplanten neuen Lohnausweises um ein Jahr zu verschieben. Die Steuerbehörden unterstreichen damit ihre Absicht, die Neuerung in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden so verträglich wie möglich zu gestalten. 

Jurius



Tabakverordnung: Vernehmlassung eröffnet

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet die Vernehmlassung zur Totalrevision der Tabakverordnung. Die Revision bezweckt eine Stärkung der Tabakprävention und berücksichtigt die Neuerungen der Europäischen Gemeinschaft. 

Jurius



Stahlimportmassnahmen der USA

Das auf gemeinsamen Antrag der Europäischen Gemeinschaft, Japans, Koreas, Chinas, Norwegens, Neuseelands und der Schweiz eingesetzte WTO-Panel hat am 11. Juli 2003 entschieden, dass die Schutzzölle der Vereinigten Staaten auf diverse Stahlprodukte gegen WTO-Recht verstossen. 

Jurius




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